
Geschäftsführer kennen überwiegend die Haftungen nicht
Handelnde haften für einen verursachten Schaden
Auch Gesellschafter haften für Weisungen an Geschäftsführer
Informieren Sie sich rechtzeitig
Haftungsrisiken eines Geschäftsführers
Der Geschäftsführer haftet für einen verursachten Schaden der Gesellschaft persönlich zur ungeteilten Hand. Es handelt sich dabei um verschiedene Haftungsgrundlagen, die unserer Erfahrung nach vielen Geschäftsführern (auch akademisch ausgebildete!) kleiner und mittlerer Unternehmen nicht oder nur teilweise bekannt sind. Wir betonen ausdrücklich, dass wir als Sanierungsbegleiter die Unternehmens-Sanierung im Auge behalten (Finanzierung, Entschuldung, Erträge, Liquidität), aber wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und bieten daher keine klassische Rechtsauskunft an. Wir können auch keine Haftungen in diesem Zusammenhang übernehmen.
Folgende Gesetzesauszüge sind Beispiele des österreichischen Rechtes. Gegebenenfalls sollten Betroffene einen Anwalt kontaktieren.


